Lockerungen machen Hochzeiten mit bis zu 300 Personen ab dem 6. Juni möglich

Wir haben tolle Neuigkeiten für Brautpaare und Dienstleister: Ab dem 6. Juni 2020 dürfen in der Schweiz wieder Hochzeiten mit bis zu 300 Gästen gefeiert werden.

Lockerungen machen Hochzeiten mit bis zu 300 Personen ab dem 6. Juni möglich
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Viele Brautpaare fürchteten, dass ihr grosser Tag 2020 abgesagt oder verschoben werden muss. Nun aber die Erleichterung!

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Der Bundesrat veröffentlichte am 27. Mai neue Lockerungs-Massnahmen für die Schweizer Gastronomie, nachdem Restaurants Anfang Mai wieder öffnen durften. So werden die Beschränkungen der Gruppengrössen im Restaurant von vier Personen ab dem 6. Juni aufgehoben. Ab einer Gruppe von vier Personen sind die Gastronomiebetreibe allerdings verpflichtet die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation soll auch weiterhin ausschliesslich sitzend erlaubt sein, zudem müssen alle Betriebe um Mitternacht schliessen.

Ab dem 30. Mai wird auch das Versammlungsverbot wieder aufgehoben: Im Freien und bei Anlässen sind somit wieder grössere Gruppen bis zu 30 Personen, anstatt wie bisher fünf, zugelassen. Ab dem 6. Juni sind zudem auch private sowie öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt, wie etwa Hochzeiten oder Feiern.

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