Der Heiratsantrag ist geschafft, die Aufregung ist etwas abgeflacht und Freunde und Familie sind informiert. Dann geht es auch schon an die Hochzeitsplanung. Die kann im ersten Moment schon einmal überwältigend sein. Es stellen sich viele Fragen wie: Kann ich als Ausländer in der Schweiz heiraten? oder dürfen gleichgeschlechtliche in der Schweiz heiraten? Diese und viel weitere Fragen beantworten wir dir ausführlich.
- Heiraten in der Schweiz
- Welche Dokumente braucht man zum heiraten in der Schweiz?
- Heiraten in der Schweiz als Ausländer
- Ausländer heiraten in der Schweiz Dokumente
- Heiraten in der Schweiz Kosten
- Ab welchem Alter darf man in der Schweiz heiraten
- Dürfen homosexuelle in der Schweiz heiraten?
- Sind Trauzeugen in der Schweiz Pflicht?
1.Heiraten in der Schweiz
Die Eheschliessung in der Schweiz erfordert zwei Schritten. Der erste Schritt beinhaltet das Ehevorbereitungsverfahren. In diesem Verfahren wird der Antrag der Eheleute geprüft. Wird der Antrag genehmigt so folgt in einem zweiten Schritt die zivile Trauung. Um den Bund der Ehe eingehen zu können, gelten bestimmte Voraussetzungen. Das Brautpaar muss mindestens 18 Jahre alt sein. Keiner der beiden darf verheiratet sein oder in einer eingetragenden Partnerschaft leben. Braut und Bräutigam dürfen nicht eng miteinander verwandt sein. Das gilt auch für Geschwister, die durch eine Adoption miteinander verwandt sind.
2.Welche Dokumente braucht man zum heiraten in der Schweiz?
Damit das Ehevorbereitungsverfahren in die Wege geleitet werden kann, brauchen die Eheleute folgende Dokumente:
- Einen Identitätsnachweis
- Eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung
- Formular “Gesuch zur Vorbereitung der Eheschliessung”.
- Die Dokument könnt ihr bei eurem zuständigen Standesamt anfordern, wo ihr die gesammelt die Unterlagen einreicht und gegenzeichnet.
- Die Unterlagen werden vom Zivilstandesamt geprüft und die Verlobten werden schriftlich über den Entscheid informiert.
3.Heiraten in der Schweiz als Ausländer
Es ist Ausländern möglich in der Schweiz ihre Ehe zu schliessen. Das gilt sowohl wenn einer der Eheleute nicht aus der Schweiz stammt und auch wenn beide nicht Staatasangehörige sind.
4.Ausländer heiraten in der Schweiz Dokumente
Stammt einer der Eheleute nicht aus der Schweiz, so benötigt diese Person folgende Unterlagen:
- Einen Identitätsnachweis
- Eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung
- Dokumente, die Aussagen über Geburt, Geschlecht, Name, Abstammung, Nationalität und den Zivilstand (Ledigkeitsbestimmung, Auflösung der vorherigen Ehe oder eingetragenden Partnerschaft) aussagen
- Ein Nachweis über den rechtsmässigen Aufenthalt in der Schweiz
Stammen beide Eheleute nicht aus der Schweiz so îst eine Eheanerkennungserklärung aus ihren jeweiligen Heimatorten vorzulegen. Wenn aus dieser Verbindung Kinder entstanden sind, so müssen für diese ein Nachweis über die Geburt, Geschlecht, Name und Abstammung vorgelegt werden.
Die Dokumente sollten nicht älter als 6 Monate sein und müssen in einer schweizer Amtssprache vorgelegt werden.
5.Heiraten in der Schweiz Kosten
Die Kosten für die zivile Trauung betragen zwischen CHF 300 und 400. Wenn das Brautpaar spezielle Wünsche hat wie zum Beispiel eine Trauung an einem bestimmten Ort, so kann der Betrag etwas höher sein. Auch der Wunsch nach einem bestimmten Tag kann mit Mehrkosten verbunden sein. Die kirchliche Trauung ist in der Regel kostenfrei. Jedoch ist es eine übliche und nette Geste dem Priester einen kleinen Geldbetrag zu geben. Dies kann auch in Form einer Spende für die Kirche gemacht werden. Wenn ihr eine grosse Übersicht aller Kosten einer Hochzeit sucht, dann schaut in unseren passenden Artikel zu rein.
6.Ab welchem Alter darf man in der Schweiz heiraten
Beide Eheleute müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
7.Dürfen homosexuelle in der Schweiz heiraten?
Seit dem Jahr 2007 ist es in der Schweiz möglich eine homosexuelle Partnerschaft registrieren zu lassen. Die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist seit 2020 gesetzlich geregelt. Jedoch steht die Umsetzung noch unter dem Vorbehalt eines Referendums.
8. Sind Trauzeugen in der Schweiz Pflicht?
Bei der Trauung im Zivilstandesamt in der Schweiz müssen mindestens zwei volljährige Personen für jeweils Braut und Bräutigam anwesend sein. Sowohl das Ehepaar als auch die Trauzeugen unterzeichnen die vorbereitete Bestätigung der Eheschliessung.
Und jetzt kann die Planung eurer Hochzeit losgehen. Alle Informationen findet ihr auch unter diesem Link.
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