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Coronavirus & Heiraten: Aktuelle Daten und Fakten, die Ihr wissen solltet!

Ihr heiratet bald und habt Sorge, dass die Hochzeit vom Coronavirus beeinflusst wird? Wir unterstützen dich und liefern Antworten und Ratschläge zu den wichtigsten Themen rund um das Virus.

Coronavirus & Heiraten: Aktuelle Daten und Fakten, die Ihr wissen solltet!
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Im März 2020 hätte wohl kaum jemand gedacht, dass die Pandemie länger als ein Jahr andauern wird. Eine Hochzeit in dieser Zeit zu planen ist alles andere als einfach. Viele Paare haben ihre Hochzeiten teilweise sogar 2 Jahre verschoben. Für alle, die zeitnah den Bund der Ehe eingehen wollen, haben wir die aktuellen Massnahmen und Verordnungen bezüglich Veranstaltungen in der Schweiz zusammengefasst.

Inhalt

  1. Aktueller Stand
  2. Veranstaltungen & Versammlungen
  3. Tipps für Eure Hochzeit
  4. Hochzeitsgäste
  5. Symptome und Übertragung
  6. Vorbeugung & Behandlung
  7. Hilfestellung

1. Aktueller Stand

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Die genannten Maßnahmen beziehen sich auf den Stand vom 01.Februar 2022. Diese können sich jederzeit ändern. Folgende Massnahmen gelten:

Im Zuge der Pandemie wurde ein drei-Phasen-Modell vom Bundesrat beschlossen. Dieses wird unterteilt in die Schutzphase, in welcher gefährdete Personen geimpft werden. Die zweite Phase wird als Stabilisierungsphase bezeichnet und bedeutet, dass erwachsene Personen geimpft werden. In der sogenannten Normalisierungsphase werden alle Massnahmen aufgehoben. Zur Zeit befinden wir uns in der Stabilisierungsphase. Wann es in die nächste Phase geht, hängt ganz von der Situation ab und kann noch nicht vorhergesagt werden. Faktoren sind die Anzahl der durchgeführten Impfungen und Anzahl der durchgeführten Tests.

Aktuell befinden wir uns gemäss dem 3-Phasen-Konzept des Bundesrats im Status der “verlängerten Maßnahmen”:

speichernCorona Regelungen Schweiz
Credits: Bundesamt für Gesundheit BAG

2. Veranstaltungen & Versammlungen

Private Treffen und Feste

Bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis (z.B. Treffen und Feste), die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen  stattfinden, ist die erlaubte Anzahl an Personen eingeschränkt. Bei dieser Anzahl werden Kinder mitgezählt.

Regel drinnen: Erlaubt sind maximal 30 Personen, wenn alle geimpft oder genesen sind. Sobald eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist, dürfen sich nur noch maximal 10 Personen treffen.

Regel draussen: Erlaubt sind maximal 50 Personen.

Private Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen: Es gelten die Veranstaltungsregeln der jeweiligen Einrichtung.

Hier kannst du dir Informationen zu den einzelnen Kantonen anschauen.

Veranstaltungen

In Innenräumen

Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist grundsätzlich der Zugang ab 16 Jahren auf Personen, die geimpft oder genesen (2G) sind, beschränkt.

Ausgenommen von der Covid-Zertifikatspflicht sind:

  • Religiöse Feiern, Bestattungen, Veranstaltungen im Rahmen der üblichen Tätigkeit und der Dienstleistungen von Behörden sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung sowie Selbsthilfegruppen mit bis zu 50 Personen. Hier gilt in Innenbereichen eine Maskenpflicht und ein Konsumationsverbot.
  • Blutspendeaktionen gelten nicht als Veranstaltungen und fallen somit nicht unter die Covid-Zertifikatspflicht. Für diese Aktionen gelten weiterhin die aktuellen Schutzmassnahmen.

Genaue Informationen finden Sie auf der Seite Schutzkonzepte.

Für alle Veranstaltungen in Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein Zertifikat für ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Genauere Informationen zu den verschiedenen Einsatzbereichen des Covid-Zertifikats sowie Ausnahmen davon finden Sie auf der Seite Einsatz des Covid-Zertifikats.

Im Freien

Auch bei Veranstaltungen im Freien ist der Zugang ab 16 Jahren auf Personen, die geimpft, genesen oder getestet (3G) sind, beschränkt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter kann freiwillig den Zugang auf geimpfte und genesene Personen (2G) beschränken oder auf die, die zusätzlich über ein über ein Zertifikat für ein negatives Testresultat verfügen (2G+). Auf eine Zugangsbeschränkung kann verzichtet werden, wenn maximal 300 Personen eingelassen werden und die Besucherinnen und Besucher nicht tanzen. Genaue Informationen finden Sie auf der Seite Schutzkonzepte.

Quelle: BUNDESAMT FÜR GESUNDHEIT BAG

3. Tipps für Eure Hochzeit

Wer für das Jahr 2021 eine Hochzeit oder eine andere Veranstaltung geplant hat, weiss, es war kein leichtes Jahr für ein Fest. Viele Veranstaltungen wurden abgesagt oder umorganisiert

Dieses Jahr ist ist die Situation etwas planungsfreundlicher, aber dennoch mit einem Restrisiko verbunden. Wenn ihr euch noch in diesem Jahr das Ja-Wort geben und nicht in ständiger Unsicherheit planen wollt, dann ist vielleicht eine Micro-Wedding genau das Richtige für euch. Gemeinsam mit den 50 oder sogar nur 5 engsten Personen ist es durchaus möglich einen unvergesslichen Abend zu gestalten. 

Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, dann habt ihr euer Fest wahrscheinlich schon auf das Jahr 2022 oder sogar 2023 verschoben. Die Gefahr einer nächsten Welle besteht nach wie vor. Wann und in welchem Ausmass diese kommen kann, ist schwer zu sagen. Organisiert eure Hochzeit so, dass ihr auf jede Situation vorbereitet seid und immer umdisponieren könnt. Bleibt euren Gästen gegenüber dabei stets transparent. Bucht möglichst eine Reiserücktrittsversicherung und handelt entsprechende Verträge mit euren Dienstleistern aus. 

Tipp: Plant für 2022 eine Outdoor Wedding, denn eine Übertragung ist draussen erwiesenermassen nicht so wahrscheinlich wie in einem geschlossenen Raum.

Oder wie wäre es sonst mit einer ganz intimen Hochzeit nur zu zweit mit einem Trauredner? Der Trend des Elopements wird immer beliebter und das nicht ohne Grund. Feiert eure Liebe in trauter Zweisamkeit, denn das ist es doch, worauf es wirklich ankommt.

4. Hochzeitsgäste

Zunächst einmal ist es wichtig, dass sich sowohl Gäste als auch Gastgeber zu 100% wohlfühlen. Habt ihr Zweifel was eure Sicherheit angeht, dann solltet ihr eure Gesundheit unbedingt an erste Stelle stellen und entsprechend agieren. Wenn ihr transparent bleibt, werden eure Gäste jede Aktion verstehen. Bleibt auch als Gast flexibel und kommuniziert eure Sorgen und Entscheidungen mit dem Brautpaar. Niemand mag kurzfristige Absagen, aber in der jetzigen Situation ist mehr Toleranz als zuvor gefragt.

5. Symptome und Übertragung

Die Symptome des neuartigen Coronavirus (COVID-19) ähneln denen einer Grippe: Fieber, Müdigkeit, trockener Husten und in vielen Fällen Atembeschwerden. Je nach Person variieren die Symptome und deren Schwere. Es gibt Infizierte mit mildem Verlauf, bei denen fast keine Symptome festzustellen sind und andere, die stärker betroffen sind und im Krankenhaus behandelt werden müssen. Besonders gefährdet sind ältere sowie bereits geschwächte Personen mit chronischen Krankheiten oder Lungenerkrankungen.

Das neuartige Coronavirus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden. Hauptsächlich geschieht dies über Tröpfcheninfektion, wenn virushaltige Tröpfchen durch das Husten, Niesen oder Sprechen entstehen und an die Schleimhäute der Atemwege einer anderen Person gelangen. Indirekt kann das Virus auch über die Hände übertragen werden, wenn Personen diese in Kontakt mit ihrer Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Bindehaut ihrer Augen bringen. Daneben können auch Gegenstände, zum Beispiel Griffe von Türen oder Knöpfe in Fahrstühlen, zur Übertragung des Virus führen, wenn dort  mit den Händen aufgenommen und mit den Schleimhäuten in Kontakt gebracht werden.

6. Vorbeugen und Behandlung

Aufgrund des voranschreitenden Erfolgs in Bezug auf die Impfung gegen das Virus ist ein grosser Schritt in Richtung Normalität getan und trägt einen wichtigen Teil zur Vorbeugung bei. Noch ist es aber nicht vorbei und daher ist es nach wie vor von grosser Bedeutung sich an bestimmte Regeln, Massnahmen und Verhaltensweisen zu halten. Um nicht nur seine eigene Ansteckung, sondern auch die anderer Menschen vorzubeugen und somit gefährdete Gruppen aktiv zu schützen gibt es einige Massnahmen, die man anwenden kann:

  • regelmässiges und gründliches Händewaschen mit Seife
  • korrekte Hust- und Niesetikette (heisst: in Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen) sowie Abstandhalten von mindestens 1,5 Metern
  • Auch wenn es schwer fällt: Vermeidet es, euch mit den Händen in die Augen, die Nase oder den Mund zu fassen!
  • Wenn ihr Symptome zeigt, solltet ihr Kontakt zu anderen Personen meiden, euch zwei Wochen in Quarantäne begeben oder einen Test machen lassen
  • Vermeidet Händeschütteln und so viele Kontakte wie nur möglich. Die Devise heißt: Stay home!
  • Tragt einen Mund- und Nasenschutz auch an Orten, an denen es nicht vorgesehen ist.

7. Kontaktiert uns für weitere Informationen

Zankyou möchte euch in der aktuellen Situation unterstützen – ganz gleich, ob ihr als Dienstleister, Brautpaar oder Hochzeitsgast derzeit mit dem Thema in Kontakt seid. Wir möchten offene Fragen beantworten, Zweifel auflösen und bei Herausforderungen Lösungsansätze bieten – daher haben wir eine Kontakt-Adresse eingerichtet, über die ihr uns erreichen könnt: covid19@zankyou.com. Ebenso könnt ihr uns jederzeit auch direkt unter diesem Artikel einen Kommentar hinterlassen.

Unter diesem Link findet ihr stets alle neuen Massnahmen.

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