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Ist DEINES auch MEINES und ist in der Ehe wirklich alles "Fifty-Fifty"?

In der Liebe gibt es keine Regeln … in der Ehe sehr wohl! Ganz besonders, wenn es um den Besitz geht. Das sollten Sie schon jetzt wissen:

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Zwar ist die Hochzeit einer der schönsten Nebensachen der Welt, kann aber, wenn es um den Besitz geht, schnell zur Hauptsache im Leben werden. Dann nämlich, wenn aus MEINEM plötzlich DEINEM werden soll oder umgekehrt. Was passiert also, wenn ein Partner mehr Hab und Gut in die Ehe  mitbringt?

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Ist in der Ehe DEINES auch MEINES? – Foto: Andrea Kuehnis
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In guten wie in schlechten Zeiten … Nun, geht es um Geld und Wertanlagen, kann das Eheversprechen schnell einen bitteren Beigeschmack bekommen. Daher gilt: Wer “JA” sagt, der muss das nicht zwangsläufig sein restliches Leben zu seinem Partner sagen – schon gar nicht, wenn es um die Besitzaufteilung geht. Denn auch, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird, wandeln sich die Vermögen beider Partner nicht zu einer amorphen Masse. Die meisten Paare heiraten ohne schriftliche Absicherung und profitieren natürlich von der sogernannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet aber nicht, dass der Besitz, der in die Ehe mitgebracht wird, ebenso geteilt wird. Mann und Frau bleiben also Alleineigentümer aller Güter, die sie vor der Ehe hatten. Und im Falle einer Scheidung? Schreibt das Gesetzt lediglich einen Vermögensausgleich vor: Der Partner, der im Laufe der Ehe einen größeren Finanzpolster anhäufen konnte, wird die Hälfte davon an seinen Partner abgeben.

speichernGuido Grauer
Ein Ehevertrag kann Klarheit bringen – Foto: Guido Grauer

Wenn aus dir und mir “UNS” wird

Natürlich kommt es schon mal vor, das einer der Partner in der Ehe finanziell schlechter dasteht.  In einer Ehe ist dann der Partner die “starke Schulter” und hilft mit seinem Vermögen aus. Und das gilt auch in ganz schlechten Zeiten: Im Falle einer Trennung erhält die Hälfte der Differenz zum Zugewinn der andere Ehegatte. Das Gute daran: Wer Besitz bereits vor der Ehe hat, muss um diesen nicht bangen. Erst was in der Ehe selbst als Zugewinn zu verstehen ist, muss mit dem Ehepartner gerecht geteilt werden.

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In der Ehe fängt man sich gegenseitig auch finanziell auf – Foto: Guido Grauer
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Meist bringt der Mann mehr Hab und Gut ein – Foto: © Andrea Kuehnis Photography

Wer jedoch eine eigene Firma betreibt und diese auch in der Ehe weiterhin aufbaut oder sogar erst dann seinen Erfolg verbuchen kann, sollte vorab doch einen Ehevertrag in Betracht ziehen. Denn wer sich unverhofft scheiden lässt, muss dann möglicherweise den Großteil seiner Firmenwerte an den Ex-Partner auszahlen.

Zwar kennt die Liebe keine Regeln, die Ehe aber durchaus. Ein Ehevertrag kann daher zur eigenen Sicherheit beitragen und sollte nicht als Liebeskiller gesehen werden. Und wer sich noch nicht sicher darüber ist, der kann den Ehevertrag auch kurz nach der Hochzeit aufsetzten lassen.

Lesen Sie mehr zum Thema Liebe und Ehe in Ihrem Zankyou Hochzeitsmagazin und holen Sie sich erste Tipps und Ratschläge.

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