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Mit Kind und Kegel in die Ehe: Diese rechtlichen Punkte sollten Sie beachten!

Wenn aus Drei endlich Eins wird – mindestens! Wenn Kinder in die Ehe mitgebracht werden, dann gibt es auch rechtliche Punkte zu beachten.

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Wenn ein Partner vom Brautpaar Kinder in die Ehe mitbringt, sollte man sich bewusst sein, dass die Hochzeitszeremonie zu Dritt gefeiert wird – mindestens!  Nicht nur dem romantischen Teil wegen, sondern auch dem rechtlichen wegen. Wenn Kinder offiziell eine “neue” Familie bekommen, dann sollten diese rechtlichen Punkte beachtet werden:

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Foto: Thomas Hinder Fotografie
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Heiraten mit seinen eigenen Kindern ist das eine, eine Eheschließung, bei dem (meist) die Frau Kinder in die Partnerschaft gebracht hat, etwa ganz anderes. Immerhin heiratet der neue Partner nicht nur die Frau, sondern auch ihre Kinder. Und das bedeutet wiederum Verpflichtungen. So weit so gut.

Die Namensänderung

Bräute mit Kind, die nun ihren Partner – ob Vater oder nicht – heiraten möchten, sollten davon ausgehen, dass beim Kind möglicherweise eine Namensänderung durchgeführt werden muss. Kinder von verheirateten Eltern erhalten automatisch den gemeinsamen Familiennamen. Ehepaare, die keinen gemeinsamen Familiennamen haben, müssen bei der Heirat entscheiden, welchen Namen die Kinder tragen sollen. Die Eltern können innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt ihres ersten Kindes den Namensentscheid wieder rückgängig machen. Haben Mütter das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder, entscheiden sie alleine wie der Familienname mit der Heirat aussehen wird. Anders jedoch bei einem gemeinsamen Sorgerecht mit dem Ex-Partner: Hier sollten Sie vorab die Namensänderung zusammen klären. Bei Nichteinigung, dann doch den Familienrechtsberater hinzuziehen. Bedenken Sie dabei, dass besonders für Kinder ein gemeinsamer Familienname eine Familie definiert und das Gefühl vermittelt dazuzugehören.

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Foto: Andreas Feusi Photography
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Foto: Guido Grauer Hochzeitsfotografie

Verpflichtungen für das Kind

Mit der Eheschließung kommen auch rechtliche Verpflichtungen auf den “neuen” Partner zu. Besteht keine verwandtschaftliche Beziehung – heiratet zum Beispiel ein Mann eine Frau mit Kinder – so wird diese erst über eine Annahme als Kind (Adoption) hergestellt. Erst dann entsteht ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Natürlich müssen auch bei Nicht-Adoption rechtliche Entscheidungen in einer Familie getroffen werden. Heiratet Vater oder Mutter ein zweites Mal, muss der Stiefelternteil ebenso über Dinge, die das tägliche Leben betreffen, entscheiden können. Und das ist auch fest im Gesetz verankert, sofern der leibliche Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Notfalls darf das Stief-Elternteil auch schwerwiegende Entscheidungen treffen – etwa über eine Operation, wenn die leiblichen Eltern nicht erreichbar sind. Der Ex-Partner kann so oder so jederzeit Auskunft über die persönlichen Belangen seines Kindes verlangen, selbst wenn er kein Sorgerecht hat.

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Foto: Guido Grauer Hochzeitsfotografie

Doch was, wenn beide Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben? Dann ist es am besten, der neue Partner bekommt eine Vollmacht, die es ihm gestattet, Alltagsentscheidungen für das Kind zu treffen. Das ist übrigens besonders wichtig für unverheiratete Paare, die in einer eheähnlichen Beziehung leben.

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