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Heiraten mit Kind: Diese Punkte sollten Patchwork-Familien beachten

Patchwork: Familie, neu gemischt! Diese Rechtsfragen sollten Patchwork-Familien kurz vor der Hochzeit lieber abklären:

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Patchwork: Einmal Familie, neu gemischt! Ein Beziehungs-Modell, das heute bereits zum ganz normalen Familienbild gehört. Gut so, denn manchmal braucht die Liebe eben einen zweiten Anlauf. Steht nun eine Hochzeit an, sollten ein paar wichtige Rechtsfragen vorab geklärt werden. Zum Wohle der Kinder!

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Foto: Jose Castaño
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Eine Mutter, zwei Kinder und zwei Väter – so oder zumindest so ähnlich sieht heute das moderne Familienbild aus. Solange die Fronten geklärt sind, jeder seine Aufgaben und Pflichten kennt und ein harmonisches Miteinander Programm ist, kann eine Patchwork-Familie eine wunderbare Möglichkeit für Kinder sein, sich zu entfalten. Wenn dann jedoch mit der Hochzeit offiziell eine “neue” Familien-Konstellation entsteht, sollte die eine oder andere Rechtsfrage vorab abgeklärt werden.

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Foto: Jeanine Linder

Die Namensänderung der Kinder

Heiratet das jeweilige Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt es mit der Hochzeit auch zu einer Namensänderung. In den meisten Fällen haben Mütter das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder – wie die Namensänderung mit der Heirat für das Kind aussieht, entscheidet daher die Mutter im Alleingang. Anders jedoch bei einem gemeinsamen Sorgerecht mit dem Ex-Partner: Hier sollten Sie vorab die Namensänderung zusammen klären. Bei Nichteinigung, dann doch den Familienrechtsberater hinzuziehen. Bedenken Sie, dass Kinder mit einem gemeinsamen Namen eine Familie definierten, zu der sie gehören möchten. Sollte das Kinder alleine den “alten” Familiennamen tragen, kann das ein Gefühl der Ausgrenzung erzeugen.

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Foto: Azulflojo
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Foto: Andrea Kuehnis

Eltern-Kind-Verhältnis

Fakt ist: Besteht keine verwandtschaftliche Beziehung – heiratet zum Beispiel ein Mann eine Frau mit Kinder – so wird diese erst über eine Annahme als Kind (Adoption) hergestellt. Erst dann entsteht ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Heiratet Vater oder Mutter ein zweites Mal, bleibt es oft nicht aus, dass auch der Stief-Elternteil Entscheidungen treffen muss. Bei Dingen, die das tägliche Leben betreffen, ist es auch erlaubt und ganz offiziell im Gesetz verankert, sofern der leibliche Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Notfalls darf das Stief-Elternteil auch schwerwiegende Entscheidungen treffen – etwa über eine Operation, wenn die leiblichen Eltern nicht erreichbar sind. Bedenken Sie jedoch, dass der Ex-Partner jederzeit Auskunft über die persönlichen Belangen seines Kindes verlangen kann, selbst wenn er kein Sorgerecht hat.

Haben die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, ist es am besten, der neue Partner bekommt eine Vollmacht, die es ihm gestattet, Alltagsentscheidungen für das Kind zu treffen. Das ist übrigens besonders wichtig für unverheiratete Paare, die in einer eheähnlichen Beziehung leben.

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Foto: Jeanine Linder

Finanzielle Ehepflichten

Der haushaltführende Ehegatte, der über kein eigenes Einkommen verfügt, hat gegenüber dem anderen 33% des monatlichen Nettoeinkommens des Ehepartners Anspruch. Sind beide Ehegatten berufstätig, beträgt der Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten 40% des Familieneinkommen abzüglich des Eigeneinkommens. (Unter dem Familieneinkommen ist das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, umgelegt auf 12x jährlich zu verstehen.) Sind beide Ehegatten berufstätig, haben auch beide sowohl finanziell, als auch durch ihren persönlichen Einsatz den ehelichen Aufwand gemeinsam abzudecken. Das umfasst ebenso die Kosten des gemeinsamen Wohnens, wie auch den Unterhalt und die Erziehung der Kinder, die Haushaltsführung, das Wirtschaftsgeld …usw.! Patchworkfamilie hin oder her, seien Sie sich der “neuen” Pflichten in der Ehe bewusst!

Sollte ein Ehepartner seinen Beitrag, sei es nun in Naturalleistungen oder in Geldleistungen, nicht oder unvollkommen erbringen, würde dies eine Eheverfehlung darstellen, die unter Umständen bis zur Scheidung führen kann.

Lesen Sie mehr zum Thema Liebe und Ehe in Ihrem Zankyou Hochzeitsmagazin und holen Sie sich erste Tipps und Ratschläge. Bedenken Sie, dass rechtliche Fragen stets mit dem zuständigen Rechtsberater abgeklärt werden müssen.

Kontaktieren Sie die Dienstleister, die in diesem Artikel erwähnt wurden!

Andrea Kuehnis Photography Hochzeitsfotografen & Fotoboxen
Jeanine Linder Photography Hochzeitsfotografen & Fotoboxen
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